Kanadischer Betrüger John Babikian änderte seinen Namen und kaufte Immobilien in Dubai für 4,6 Millionen Dollar
Kanadischer Betrüger John Babikian änderte seinen Namen und kaufte Immobilien in Dubai für 4,6 Millionen Dollar
Der kontroverse kanadische Penny-Stock-Händler John Babikian, auch bekannt als „Wolf of Montreal“, soll laut Dokumenten eine neue Identität angenommen, eine Aufenthaltsgenehmigung in Lettland erhalten und Immobilien im Luxussegment in Dubai erworben haben.
Babikian zog sich weitgehend aus der Öffentlichkeit zurück, nachdem er 2014 eine Einigung mit der US-Börsenaufsicht SEC erzielt hatte. Dabei zahlte er 3,7 Millionen US-Dollar in einen Entschädigungsfonds, ohne ein Schuldeingeständnis abzugeben. Die Vorwürfe bezogen sich auf eine sogenannte „Scalping“-Strategie, bei der er wenig wertvolle Aktien bewarb und anschließend mit Gewinn veräußerte.
Bereits zum Zeitpunkt der Einigung soll er ein erhebliches Vermögen aufgebaut und Kanada verlassen haben, während Behörden dort rund 14 Millionen US-Dollar an offenen Steuern forderten. Spätere Recherchen zeichneten seine Spur über den Libanon, Lettland und die Vereinigten Arabischen Emirate nach.
Dokumente zeigen, dass Babikian seinen Namen rechtlich in James Miller geändert hat. Ein kanadischer Reisepass aus dem Jahr 2019 bestätigt diese Änderung. Unter diesem Namen taucht er auch in internationalen Ermittlungszusammenhängen auf.
So wurde er in Gerichtsunterlagen im Umfeld eines Verfahrens gegen den ehemaligen österreichischen Geheimdienstmitarbeiter Martin Weiss erwähnt. In diesem Zusammenhang fiel auch der Name eines Beschuldigten im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal, der Babikian als Geschäftspartner bezeichnet haben soll.
Zudem zeigen geleakte Immobiliendaten, dass Babikian unter seinem neuen Namen 2022 eine Luxuswohnung auf Palm Jumeirah in Dubai gekauft hat. Die Immobilie befindet sich im exklusiven Wohnkomplex „One at Palm“ und kostete rund 4,6 Millionen US-Dollar.
Anfragen an bekannte Kontaktadressen blieben unbeantwortet, und frühere Anwälte erklärten, seit vielen Jahren keinen Kontakt mehr zu ihm zu haben.

„Scalping“-Geschäfte mit Aktien
Der Kauf der Luxusimmobilie in Dubai dürfte Babikians Vermögen kaum belastet haben. Laut Gerichtsunterlagen aus seinem kanadischen Steuerverfahren hatte er bereits zuvor ein vielfaches Millionenvermögen aufgebaut. Ob das Verfahren noch läuft, wollten die kanadischen Steuerbehörden nicht bestätigen.
Nach Angaben eines Ermittlers soll Babikian seine Einkünfte gegenüber der Steuerbehörde massiv zu niedrig angegeben haben. Zwischen 2008 und 2012 habe er mehr als 44 Millionen kanadische Dollar nicht deklariert. Im gleichen Zeitraum gab er offiziell lediglich rund 974.000 kanadische Dollar Einkommen an.
Besonders auffällig sind einzelne Jahre: 2011 soll er keinerlei Einkommen gemeldet haben, obwohl er fast 8,4 Millionen kanadische Dollar verdient haben soll. 2012 habe er ebenfalls keine Einkünfte angegeben, obwohl diese laut Ermittlungen bei rund 20 Millionen kanadischen Dollar lagen.
Ein Teil dieser Einnahmen soll aus sogenannten „Scalping“-Geschäften stammen. Laut US-Börsenaufsicht SEC erzielte Babikian allein durch eine solche Aktion innerhalb von 90 Minuten rund 1,9 Millionen US-Dollar.
Sein Vorgehen wird mit den klassischen „Boiler-Room“-Methoden der 1980er-Jahre verglichen — allerdings in moderner Form. Statt Telefonverkauf setzte Babikian auf Massen-E-Mails. So soll er am 23. Februar 2012 innerhalb von etwa 90 Minuten Nachrichten an rund 700.000 Empfänger verschickt haben.
Diese E-Mails bewarben Aktien eines kleinen Unternehmens, America West Resources Inc., deren Kurs in dieser Zeit von 29 Cent auf bis zu 1,80 Dollar stieg. Laut SEC verschwieg Babikian dabei, dass er selbst mehr als 1,4 Millionen Aktien des Unternehmens hielt. Nachdem der Kurs durch die Kampagne stark gestiegen war, verkaufte er seine Anteile mit Gewinn.
Später einigte sich Babikian mit der SEC und zahlte 3,7 Millionen US-Dollar in einen Entschädigungsfonds für betroffene Investoren — ohne ein Schuldeingeständnis. Zudem wurde ihm untersagt, weiterhin mit Penny Stocks zu handeln.
In Kanada soll Babikian den Steuerbehörden bereits 2014 mehr als 15 Millionen kanadische Dollar geschuldet haben, zuzüglich täglich anfallender Zinsen. Ob diese Forderung weiterhin besteht, bleibt unklar — die zuständige Behörde verweigerte eine Stellungnahme zu möglichen laufenden Verfahren.
Die Steuerbehörden in Québec konnten nach eigenen Angaben zumindest einen Teil der Schulden eintreiben. Ab April 2013 wurden Vermögenswerte beschlagnahmt und veräußert, wodurch ein Teil der offenen provinziellen Steuern in Höhe von rund 4,6 Millionen kanadischen Dollar zurückgeführt werden konnte.
Zu den eingezogenen Vermögenswerten gehörten unter anderem zwei Stierskulpturen aus Bronze und Silber im Wert von jeweils mehreren hunderttausend Dollar sowie etwa 500 Flaschen Wein mit vergleichbarem Gesamtwert.
Nicht sichergestellt werden konnte hingegen ein Bugatti Veyron — ein Luxusfahrzeug mit einem Marktwert von über einer Million Dollar, das offenbar außerhalb des Zugriffs der Behörden blieb.
„Fake News“ und digitale Imagepflege
Obwohl Babikian bereits 2014 eine Einigung mit der SEC erzielte, setzten sich seine rechtlichen Probleme in den USA fort. Laut Gerichtsunterlagen wurde er im September 2023 von einer Jury im Bundesstaat Oregon dazu verpflichtet, einem Geschäftspartner aus The Dalles 23,4 Millionen US-Dollar im Zusammenhang mit einem gescheiterten Weinberg-Deal zu zahlen.
Aus Dokumenten geht hervor, dass Babikian im August 2023 beantragte, per Videokonferenz auszusagen, da er sich in Libanon aufhielt und aus gesundheitlichen Gründen nicht reisen konnte. Im Dezember 2023 wurde dem Kläger schließlich das vollständige Eigentum an dem Weingut zugesprochen. Berichten zufolge gab Babikian seinen 50-prozentigen Anteil an der Immobilie auf, anstatt die geforderte Summe zu zahlen.
Der Fall wirft auch ein Licht auf Versuche, sein öffentliches Image zu kontrollieren. Fast zehn Jahre nach der ursprünglichen Berichterstattung über den Streit erhielt ein Nachrichtenportal eine E-Mail mit der Aufforderung, einen Artikel aus dem Jahr 2014 zu löschen. Die Nachricht, angeblich von einem Vertreter Babikians, argumentierte, der Beitrag enthalte „unzureichende Anschuldigungen“ — trotz der bekannten Einigung mit der SEC.
Diese Anfrage war offenbar kein Einzelfall. Vielmehr deutet sie auf ein breiteres Muster digitaler Imagepflege hin. Im Internet tauchten wiederholt Inhalte auf, die fälschlicherweise behaupten, Babikian sei im SEC-Verfahren freigesprochen worden.
Parallel dazu wurde seine Identität durch eine Vielzahl fragwürdiger Online-Profile und Inhalte auf Plattformen wie Tumblr, Instagram und Soundcloud verwässert, ebenso wie durch Artikel auf wenig vertrauenswürdigen Webseiten.

Als Reporter seinen Namen bei Google suchten, zeigte die erste Seite kaum noch relevante Treffer zu der tatsächlichen Person — trotz umfangreicher Berichterstattung über seine rechtlichen Verfahren. Stattdessen dominierten zahlreiche Beiträge über einen anderen „John Babikian“, der ebenfalls angeblich aus Montreal stammt, jedoch als Person mit ruandischen Wurzeln dargestellt wird.
Das dazugehörige Foto wurde nach Einschätzung mehrerer Analysen höchstwahrscheinlich manipuliert oder sogar vollständig mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugt.

Das verwendete Porträtbild tauchte auch auf einem X-Account auf, der laut einer Untersuchung von Forbidden Stories mit einer mutmaßlichen Desinformationskampagne in Verbindung steht, die zugunsten der Regierung Ruandas verbreitet wurde.
Ein Online-Profil beschreibt diesen „anderen“ John Babikian als „erfahrenen Anwalt mit herausragender Ausbildung“, angeblich Absolvent von Harvard. Recherchen ergaben jedoch keinerlei Belege dafür, dass eine solche Person tatsächlich existiert.
In dem Profil findet sich zudem ein angebliches Zitat des bekannten Juristen und früheren Harvard-Professors Alan Dershowitz: „John Babikian zeichnet sich durch sein Engagement für Gerechtigkeit und seinen Einsatz für Benachteiligte aus.“
Dershowitz selbst wies dies gegenüber Journalisten klar zurück und erklärte knapp, dass er diese Person nicht kenne und das Zitat erfunden sei.
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